Disclaimer & Philosophie

Gegenwärtig ist der private Cannabisanbau  in Deutschland verboten!

Wir weisen darauf hin, dass der private Anbau von Cannabis in Deutschland generell durch das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) verboten ist. Wir setzen uns für eine staatliche Regulierung ein, weil wir einen unkontrollierten Schwarzmarkt ablehnen und behalten uns schon deshalb vor, unsere Produkte nicht an Firmen oder Personen zu verkaufen, wenn wir den begründeten Verdacht einer gesetzwidrigen Nutzung haben.

Cannabis hat Vergangenheit und Zukunft

Mit der BIOMOTOR C400 haben wir, gemeinsam mit internationalen Partnern, ein Pflanzenlicht entwickelt, dessen Spektrum speziell an die kontrollierte Produktion von medizinischen Cannabisblüten angepasst ist. Wir investieren damit in eine Zukunft von der wir fest überzeugt sind.

Seit 2017 wird Cannabis in Deutschland von Ärzten auf Rezept verschrieben, über Apotheken abgegeben und über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Im April 2019 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten Lizenzen für die Cannabisproduktion in Deutschland für jährlich 2,6t vergeben. Wir bedauern, dass die Ausschreibung der Lizenzen so formuliert war, dass deutsche bzw. europäische Unternehmen quasi ausgeschlossen waren und in Folge – voraussehbar,  alle Lizenzen an kanadische Großunternehmen vergeben wurden.

Wir sind überzeugt, dass sich dies in Zukunft ändern wird und der Bedarf an medizinischem Cannabis steigen wird und auch deutsche und europäische Unternehmen die Chance erhalten werden Cannabis zu produzieren.

Wir sind ebenso davon überzeugt, dass das Cannabisverbot für den Freizeitkonsum gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und Deutschland eher früher als später dem Beispiel Kanadas, vieler US Bundesstaaten, Uruguays und nun auch erster europäischer Staaten wie Luxemburg und Tschechien folgen und ebenfalls den Freizeitkonsum  und dafür notwendigen Anbau regulieren wird. In diesem Sinne unterstützen wir als Hamburger Unternehmen lokale Initiativen wie den Cannabis Social Club Hamburg e.V. und die zugehörige Selbsthilfe Gruppe von Cannabis-Patienten.

Wir empfehlen und unterstützen Unternehmen und Initiativen sich auf diese Zukunft vorzubereiten. Sofern (noch) keine Lizenz oder Sondererlaubnis nach § 3BtmG vorliegt empfehlen wir den Anbau ähnlich sonnenhungriger Pflanzen, z.B. Chilis oder Tomaten für die unser Produkt ebenfalls hervorragend geeignet ist und wofür wir unser Licht unabhängig seiner besonderen Eigenschaften für die Cannabisblütenproduktion anbieten.